Engagement

DPV und bdfj starten turnusmässige Überprüfung der journalistischen Tätigkeit bei Inhabern eines Presseausweises

Bei dem Presseausweis der Journalistenverbände DPV und bdfj handelt es sich nicht um einen Mitgliedsausweis, sondern um ein Dokument, welches erst nach Verifizierung der haupt- (DPV) beziehungsweise zweitberuflich journalistischen Tätigkeit ausgestellt wird. Deshalb ist auch von Mitgliedern jährlich ein neuer Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit eines Presseausweises zu stellen. Dieses Verfahren dient der Sicherheit und der Akzeptanz im Interesse aller Inhaber eines Presseausweises. Heute startete die turnusmäßige Prüfung gemäß der internen "Arbeitsanweisung zum Prüfverfahren zur Anforderung aktueller Nachweise bei ausgestellten Presseausweisen". Die Ausstellung des Presseausweises ist übrigens im Rahmen der Mitgliedschaft kostenfrei. Wir bedanken uns bei allen Inhabern eines Presseausweises für die Mithilfe.