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DJV gibt strafbewehrte Unterlassungserklärung aufgrund irreführender Bewerbung seines Presseausweises ab

Der Kreisverband Freiburg des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) bewirbt als Vorteil einer Mitgliedschaft an erster Stelle, dass Antragsteller einen „offiziellen“ Presseausweis erhalten. Da ein Presseausweis jedoch kein Dokument ist, welches von hoheitlichen Stellen ausgegeben wird, handelt es sich um eine Irreführung der Verbraucher. Deshalb gibt der DJV eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, welche der DPV im Sinne der Rechtspflege gefordert hat.