Engagement

DPV und bdfj starten routinemäßige Überprüfung der journalistischen Tätigkeit

Die Berufsverbände starten die routinemäßige Überprüfung der haupt- (DPV) bzw. zweitberuflich (bdfj) journalistischen Tätigkeit. Journalisten brauchen für ihre tägliche Arbeit einen Presseausweis, der nach nachvollziehbaren Kriterien ausgestellt wird. Als Berichterstatter erfüllen sie eine wichtige gesellschaftspolitische Funktion. So haben sie Sachverhalte oder Vorgänge öffentlich zu machen, deren Kenntnis für die Gesellschaft von allgemeiner, politischer, wirtschaftlicher oder kultureller Bedeutung ist. Durch ein umfassendes Informationsangebot in allen publizistischen Medien sollten Journalisten die Grundlage dafür schaffen, dass jeder Bürger die in der Gesellschaft wirkenden Kräfte erkennen und am Prozess der politischen Meinungs- und Willensbildung teilnehmen kann. Dies sind Voraussetzungen für das Funktionieren des demokratischen Staates. Mitglied in DPV oder bdfj kann deshalb nur werden, wer seine Profession als Journalist nachweist. Die Mitgliedschaft ist ein Erkennungsmerkmal für professionelle Medienmacher.