Engagement

Nachvollziehbare Abläufe bei der Ausstellung von Presseausweisen

Journalisten brauchen für ihre tägliche Arbeit einen Presseausweis, der nach nachvollziehbaren Kriterien ausgestellt wird. Deshalb haben die Journalistenverbände DPV und bdfj in Zusammenarbeit mit Verwaltungsexperten ausführliche Dokumentationen des Verfahrens zur Ausstellung und Vergabe von Presseausweisen angefertigt, welche berechtigten Stellen nach Vereinbarung zugänglich gemacht werden. Diese Dokumentationen sind ein weiterer Schritt dazu, die qualitativ hochwertigen Abläufe zur Annahme oder Ablehnung von Anträgen transparent und genau nachvollziehbar darzulegen. Mit der Existenz eines nicht-gewerkschaftlichen Journalistenverbandes sorgt der DPV dafür, dass Journalisten die uneingeschränkte Wahlfreiheit ihrer Berufsorganisation ganz im Sinne einer demokratischen Pluralität möglich ist. Gleichzeitig unterstützt die bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten e.V. als größte Interessenvertretung exklusiv für zweitberuflich tätige Journalisten diejenigen Kollegen, welche dauerhaft und erheblich journalistisch tätig sind. Die Presseausweise von DPV und bdfj werden entsprechend den Ausstellungsbedingungen nur nach Nachweis der journalistischen Tätigkeit ausgestellt. Gemäß der verbindlichen "Arbeitsanweisung zum Prüfverfahren zur Anforderung aktueller Nachweise bei ausgestellten Presseausweisen" wird die Tätigkeit von Presseausweis-Inhabern laufend überprüft. Das dazugehörige Standardverfahren ist aktuell angelaufen. Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern für die Kooperation.