Engagement

Schutz der freiheitlichen Grundrechte

Vertreter von DPV und bdfj beteiligen sich an der heute stattfindenden Debatte unter der Überschrift „Angst essen Freiheit auf - Warum wir unsere Grundrechte schützen müssen". Dabei wird die Frage gestellt, inwieweit sich unsere Gesellschaft -und damit auch wir als Medienvertreter- der Dringlichkeit von Selbstbestimmung noch bewusst sind. Wie leicht geben wir diese Selbstbestimmung für tatsächliche oder auch nur gefühlte Sicherheit auf? Denn wo Sicherheitsgefährdungen behauptet werden, scheint der Zweck jedes Mittel zu heiligen – oftmals wider besserer Erfahrung. Die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, welche seinerzeit aus Protest gegen den "Großen Lauschangriff" zurück getreten war, gibt in der Diskussion einige Hinweise, mit denen sich Freiheitsrechte gesetzgeberisch umsetzen ließen. Nicht ohne aktuellen Hintergrund erinnert sie den Staat und private Unternehmen an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach es mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung einer Gesellschaftsordnung unvereinbar sei, "in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß" (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983, Az. 1 BvR 209/83 u.a., Rn. 125).