Engagement

Turnusmäßiger Start von Überprüfung der journalistischen Tätigkeit bei Presseausweis-Inhabern

Da es sich bei einem Presseausweis nicht um einen Mitgliedsausweis handelt, ist auch von Mitgliedern jährlich ein neuer Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit eines Presseausweises zu stellen. Dieses Verfahren dient der Sicherheit und der Akzeptanz im Interesse aller Inhaber eines Presseausweises. Die Ausstellung eines gültigen Presseausweises ist nur für Journalisten möglich, welche ihre hauptberuflich (DPV) beziehungsweise zweitberuflich (bdfj) journalistische Tätigkeit verifiziert haben. Die turnusmäßige Prüfung gemäß der internen "Arbeitsanweisung zum Prüfverfahren zur Anforderung aktueller Nachweise bei ausgestellten Presseausweisen" ist heute gestartet. Die Ausstellung des Presseausweises ist kostenfrei im Rahmen der Mitgliedschaft enthalten. Bei allen Inhabern eines Presseausweises bedanken wir uns bereits jetzt für die Mithilfe.