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Stellungnahmen und Entwürfe

Reform der gesetzlichen Unfallversicherung

Nachdem bislang nur der 1. Teil des Arbeitsentwurfs zur Reform der Unfallversicherung (Organisationsreform) vorlag, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nunmehr den 2. Teil des Arbeitsentwurfs mit Regelungen zur Reform des Leistungsrechts vorgelegt. Im Gegensatz zu den Regelungen zur Organisationsreform, die zum 1. Januar 2008 in Kraft treten sollen, soll die Reform des Leistungsrechts erst zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Teil 2 des Arbeitsentwurfs enthält insbesondere Regelungen zu folgenden Punkten:

  • Einführung einer konkreten Berechnung des Erwerbsschadens. Die bisherige Versichertenrente wird durch einen auf das Erwerbsleben beschränkten Ausgleich des konkreten unfallbedingten Erwerbsschadens und einen grundsätzlich lebenslangen Ausgleich des durch die Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit entstandenen immateriellen Gesundheitsschadens ersetzt (vgl. Artikel 1 Nr. 14, §§ 56 - 62 SGB VII).
  • Übernahme des Arbeitsmarktrisikos durch die Unfallversicherung in einem "angemessenen Umfang". Da Versicherte, die infolge des Versicherungsfalls arbeitslos sind, einen erhöhten Erwerbsschaden hätten, soll zum Ausgleich die Erwerbsminderungsrente erhöht werden (vgl. Artikel 1 Nr. 14, § 58 SGB VII).
  • Abstimmung der Leistungen im Bereich der Unfallrenten an die Rentenversicherung. Die Unfallversicherung soll die Erwerbsminderungsrenten bis zum Ende der Erwerbsphase (Regelaltersgrenze) erbringen, in der Ruhestandsphase soll die Rentenversicherung Altersrente leisten. Damit wird der Vorrang der Unfallrenten vor den Altersrenten abgeschafft (vgl. Artikel 1 Nr. 20, § 73 SGB VII).
  • In der Erwerbsphase soll die Unfallversicherung zum Aufbau der Alterssicherung rentensteigernde Beiträge an die Rentenversicherung erbringen (vgl. Artikel 5).
  • Grundsätzliche Beibehaltung des Wegeunfalls im Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung. Lediglich bei rechtskräftigem strafgerichtlichen Urteil wegen einer Verkehrsstraftat soll kein Anspruch auf Gesundheitsschadensausgleich bestehen (vgl. Artikel 1 Nr. 42, § 101 SGB VII).
  • Möglichkeit der Abfindung des Gesundheitsschadens bei einem Grad der Schädigungsfolgen von unter 50 Prozent auf Antrag des Versicherten (vgl. Artikel 1 Nr. 21, § 76 SGB VII).
  • Stärkung des Prinzips "Rehabilitation vor Rente". Das Ziel der Wiedereingliederung der Versicherten in das Arbeitsleben wird als ausdrücklicher Auftrag der Unfallversicherungsträger normiert (vgl. Artikel 1 Nr. 10, § 35 SGB VII).
  • Abschaffung der Pflichtversicherung kraft Satzung für Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner. Es erfolgt eine Umwandlung in eine freiwillige Versicherung (vgl. Artikel 1 Nr. 3, § 3 SGB VII und Nr. 58, § 213 Abs. 1 SGB VII).
  • Im Berufskrankheitenrecht werden die Anerkennungsvoraussetzungen "präzisiert" sowie insbesondere hinsichtlich der rückwirkenden Anerkennung von Krankheiten vereinheitlicht (vgl. Artikel 1 Nr. 6, § 9 SGB VII).
  • Verankerung des Wirtschaftlichkeitsgebots beim Abschluss von Verträgen zwischen den Verbänden der Unfallversicherungsträger und den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (vgl. Artikel 1 Nr. 9, § 34 SGB VII).

In den Arbeitsentwurf sind - wie schon zuvor in den Eckpunkten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung vom 29. Juni 2006 - mehrere Vorschläge der Wirtschaftsverbände zu einer sachgerechten Risikozuordnung bei den Unfallrenten aufgenommen worden. Insbesondere ist vorgesehen, den Grundsatz des Vorrangs der Unfallrenten vor den Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung abzuschaffen sowie die Unfallrenten auf den Ausgleich des Erwerbsschadens zu konzentrieren. Gleiches gilt für die notwendige schärfere Abgrenzung der Berufskrankheiten von allgemeinen Erkrankungen durch die Präzisierung der Kriterien für die Anerkennung von Berufskrankheiten.

 

Eine Ausgliederung der Wegeunfälle aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung ist nach wie vor nicht vorgesehen. Mit der auf den Erwerbsschadensausgleich begrenzten Leistungspflicht bei Verkehrsstraftaten wird lediglich ein erster Schritt zur Konzentration des Leistungsrechts getan. Auch enthält der Arbeitsentwurf keine Regelung zu einer Streichung des Versicherungsschutzes bei Schwarzarbeit.

Das BMAS erwartet danach in den ersten 30 Jahren Mehrausgaben für die Unfallversicherung, danach langfristig Minderausgaben. Die Mehrausgaben sollen anfangs schnell auf fast 400 Mio. Euro/Jahr ansteigen, um dann langsam zurückzugehen. Ab etwa 2040 soll die Phase der Minderausgaben beginnen, die langsam anwachsen auf etwa 300 Mio. Euro/Jahr. DPV-Stellungnahmen und Entwürfe 06/07

Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung

Der DPV beteiligt sich am Programm "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" der Bundesregierung. Wir möchten Sie daher gerne über dieses Programm zur Messung der Bürokratiekosten nach dem Standardkosten-Modell (SKM) unterrichten, dass das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundeskanzleramtes durchführt. Als PDF erhalten Sie hierzu weiter unten ein erstes Faltblatt.

Ziel des Programms ist es, die Wirtschaft von Informations- und Berichtspflichten zu entlasten. Hierzu soll mit dem SKM der zeitliche und finanzielle Aufwand der einzelnen Berichtspflichten ermittelt werden.

In einem nächsten Schritt sollen dann Berichtspflichten abgeschafft oder reduziert werden. Die Bundesregierung hat sich diesbezüglich zum Ziel gesetzt, die Kosten für die Informations- und Berichtspflichten bis zum Jahr 2011 um 25 Prozent zu senken.

In einem ersten Schritt hat das Statistische Bundesamt eine Nutzerdatenbank über alle gesetzlichen Informations- und Berichtspflichten aufgebaut. Hier gilt es nunmehr, diejenigen Pflichten herauszufiltern, die für die von Ihnen vertretenen Berufsgruppen relevant sind.

Das Statistische Bundesamt hat uns im Rahmen unserer Mitgliedschaft beim Bundesverband der Freien Berufe BFB um Unterstützung bei der Durchführung von Aufwandsmessungen gebeten. Hierzu muss ein Pool von Betroffenen aufgebaut werden, die bereit sind, bei Interviews oder Expertenrunden aktiv mitzuarbeiten.