Die Zahl der festangestellten Redakteure, die Honorarsituation von Freiberuflern und das gesamte Medienumfeld geben seit Jahren Anlass zur Sorge – unabhängig von vielen auch erfolgreichen und zufriedenen Kollegen.
Besonders freiberuflich tätige Journalisten beklagen immer wieder, wie schwierig es gegenüber Verlags- und Medienhäusern ist, als fair empfundene Konditionen auszuhandeln. Der Preisdruck seitens übermächtiger Verhandlungspartner sorgt dafür, dass der geliebte Beruf manchmal bis an den Rand der Existenzgrenze führt. Man mag das bedauern oder abtun – für manchen von uns ist dies die Realität, mit der es sich täglich auseinander zu setzen gilt.
Freiberufler haben auch keine Einkaufsgenossenschaften oder Möglichkeiten zum Großhandelseinkauf. Sie sind in diesem Bereich gegenüber anderen wirtschaftlich Handelnden benachteiligt und somit auf ihren Berufsverband angewiesen.
Die Berufsverbände des Journalistenzentrum Deutschland setzen sich daher dafür ein, die wirtschaftliche Situation der angeschlossenen Mitglieder zu verbessern. Wir verfahren hier ähnlich wie andere Institutionen & gesellschaftliche Gruppen und im Einklang mit den Verhaltensvorgaben der Deutschen Gesellschaft für Verbandsmanagement (DGVM). Die DGVM ist die größte Querschnittsorganisation für hauptamtlich geführte Verbände in Deutschland - der DPV ist stellvertretend für das Journalistenzentrum Deutschland bereits seit dem Jahr 2006 Vollmitglied.
Ein Presseausweis an sich ist selbstverständlich keine Rabattmarke. Als Berufsverbände müssen wir dafür sorgen, dass die uns angeschlossenen Journalisten nicht schlechter gestellt sind als ADAC-Mitglieder, als Parteigänger und Politiker von CDU oder SPD, als Mitglieder unserer Kollegenverbände DJV oder DJU/Verdi.
Es kann also nur im Rahmen einer Mitgliedschaft in DPV oder bdfj an dieser Zusammenstellung besonderer Konditionen teilgenommen werden – Nicht-Mitglieder erhalten weder einen Presseausweis noch Zugang. Die Verbände des Journalistenzentrum Deutschland folgen damit den Empfehlungen der einschlägigen Fachliteratur, Sonderkonditionen nicht vorrangig aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe, sondern wegen der Zugehörigkeit zu einem Berufsverband zu ermöglichen.
Ermäßigungen sind nicht unumstritten. Sie sind aber mit Wegfall des Rabattgesetzes üblicher Bestandteil des gesellschaftlichen Handels in der Bundesrepublik geworden. Zur Sicherung von Unabhängigkeit und fairem Verhalten müssen sich die Teilnehmer bei uns daher nach folgenden Grundsätzen richten:
Es gelten die Teilnahmebestimmungen
Grundlage ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Die Richtlinien des Pressekodex (Presserat), hier insbesondere § 7, werden empfohlen.
Außerdem empfehlen wir den uns angeschlossenen Journalisten, sich mit der Spezialliteratur rund um das Thema (siehe rechts) auseinander zu setzen.
Wichtig ist weiter, dass die Sonderkonditionen eindeutig definiert sind. Entscheidend für den Umgang mit Pressekonditionen ist die strikte Trennung von journalistischer Arbeit und werblicher Beeinflussung. Sollte ein Unternehmen versuchen, die Berichterstattung zu beeinflussen, würde es innerhalb der Pressekonditionen umgehend ausgeschlossen werden.
Hinsichtlich der Pressekonditionen gibt es klar festgelegte und transparente Teilnahmebestimmungen. Das Journalistenzentrum Deutschland setzt diese Maßstäbe um, indem die Berufsverbände DPV und bdfj nachweisbarem Fehlverhalten ihrer Mitglieder nachgehen und Ausschlüsse samt Presseausweisentzug konsequent durchführen. Denn kaum etwas ist schlimmer als Journalisten, die sich kaufen lassen – völlig unabhängig davon, dass Sonderkonditionen für die Mitglieder von Verbänden und Institutionen ein allgemein übliches Verfahren darstellen.