Zum Beantragen des Internationalen Presseausweises schicken oder mailen Sie das Formular samt Anlagen bitte an die Bundesgeschäftsstelle:
bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten e.V.
Stresemannstr. 375
D-22761 Hamburg
Antrag Internationaler Presseausweis (auch für Nicht-Mitglieder, als PDF)
Bei Neuanträgen werden folgende Unterlagen benötigt:
Das Dokument gleicht in seiner Ausführung einem sehr hochwertigen Reisepass und ist mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen (Hologramm, Guilloche u.a.) versehen sowie auf Spezialpapier gedruckt. Es umfasst 72 Seiten und enthält alle Informationen in 40 Sprachen.
Der Internationale Presseausweis enthält außer den persönlichen Daten mit Passbild zahlreiche weitere, international übliche Vermerke: eigene Kontaktdaten, Notfallbenachrichtigungen, Fingerabdruck, Unterschrift, Redaktionsbestätigungen und medizinische Eintragungen können je nach regionalen Erfordernissen frei wählbar zusätzlich aufgenommen werden. Zu jedem Ausweis wird außerdem eine Schutzhülle mitgeliefert, welche als exklusive Sonderanfertigung hergestellt wurde. Das Dokument wird durch den Aussteller individuell gestempelt und unterschrieben. Notfallnummern, Kurzinfos zur Pressecharta, Hinweise zum Arbeitsmaterial (Fotoapparat, Notebook, Filme etc.) sowie der Journalistenschutzvermerk runden die Wertigkeit dieses Dokumentes ab.
Der Internationale Presseausweis wird für jeweils 3 Jahre ausgestellt. Die Bearbeitungsgebühr für Mitglieder beträgt EUR 96,-- (entspricht EUR 32,-- pro Jahr inkl. MwSt.) beziehungsweise EUR 120,-- für Nichtmitglieder (entspricht EUR 40,-- pro Jahr inkl. MwSt.).
Zusätzlich zum Internationalen Presseausweis kann das PKW-Presseschild International (ebenfalls in 40 Sprachen) ausgestellt werden. Es ist nicht kennzeichengebunden und kann daher in jedem Kraftfahrzeug verwendet werden. Die Ausstellungskosten betragen EUR 10,-- je PKW-Presseschild International (inkl. MwSt.). Die jeweilige Verlängerung erfolgt zusammen mit dem Internationalen Presseausweis. UV-beständiges Material. Inklusive fälschungssicherem Spezialhologramm.
Die Ausstellungsbedingungen und -beiträge sowie Zahlungsarten sind dem Merkblatt für Mitgliedschaft und Ausstellung eines Presseausweises zu entnehmen. Der über die bdfj ausgestellte Internationale Presseausweis wird an zweitberuflich tätige Journalisten vergeben. Er ist Eigentum des Ausstellers und ist nach Beendigung der journalistischen Tätigkeit unaufgefordert zurück zu senden. Der Missbrauch des Internationalen Presseausweises hat dessen sofortige Einziehung zur Folge. Zahlung kann per Einzug, Kreditkarte oder Rechnung erfolgen. Nichtmitglieder fordern bitte gesondertes Informationsmaterial an.