Wozu dient ein Internationaler Presseausweis?
Während innerhalb Deutschlands nahezu ausschließlich der nationale Presseausweis akzeptiert wird, unterstützt der Internationale Presseausweis (IAJ) die Arbeit im Ausland. Er wird unabhängig von einer Mitgliedschaft nach Nachweis der zweitberuflich journalistischen Tätigkeit ausgestellt.
Hinsichtlich der Anerkennung eines Presseausweises im Inland (Deutschland) verhält es sich ähnlich wie mit einem Führerschein: im Inland erwarten Behörden, Veranstalter und andere Institutionen, welche einen Presseausweis akzeptieren, regelmäßig die Vorlage eines nationalen Presseausweises.
Es ist natürlich in allen nicht-deutschsprachigen Teilen der Welt von Vorteil, „die gleiche Sprache zu sprechen“.
Der Internationale Presseausweis dokumentiert ganz besonders in nicht-europäischen Regionen, dass sein Inhaber de facto Journalist ist. Große Teile Asiens und Südamerikas sowie der Nahe Osten gehören dazu. Er ähnelt in seiner Funktion dem Internationalen Führerschein, der es Autofahrern weltweit erleichtert, Fahrzeugkontrollen zu passieren oder einen Leihwagen anzumieten.
Ein hochwertiges Dokument in 40 Sprachen auf 72 Seiten
Das Dokument gleicht in seiner Ausführung einem sehr hochwertigen Reisepass (Hardcover). Es umfasst 72 Seiten, enthält alle Informationen in 40 Sprachen und ist mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen versehen (Hologramm, Guilloche etc.) sowie auf hochwertigem Spezialpapier gedruckt. Der Internationale Presseausweis enthält außer den persönlichen Daten mit Passbild zahlreiche weitere, international übliche Vermerke: eigene Kontaktdaten, Notfallbenachrichtigungen, Fingerabdruck, Unterschrift, Redaktionsbestätigungen und medizinische Eintragungen können je nach regionalen Erfordernissen frei wählbar zusätzlich aufgenommen werden. Zu jedem Ausweis wird außerdem eine Schutzhülle mitgeliefert, welche als exklusive Sonderanfertigung hergestellt wurde. Das Dokument wird durch den Aussteller individuell gestempelt und unterschrieben. Notfallnummern, Kurzinfos zur Pressecharta, Hinweise zum Arbeitsmaterial (Kamera, Notebook, Filme etc.) sowie der Journalistenschutzvermerk runden die Wertigkeit dieses Dokumentes ab.
Wer stellt den Internationalen Presseausweis aus?
Die bdfj ist die größte Interessenvertretung exklusiv für zweitberuflich tätige Journalisten. Sie vertritt und fördert deren berufliche Interessen. Lesen Sie mehr dazu unter Über uns. Über die Ausstellungsgebühren unterstützen Sie das Engagement des Berufsverbandes.
Wie kann ich den Internationalen Presseausweis beantragen?
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen per email (email@bdfj.de) oder per Post (bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten, Stresemannstr. 375, D-22761 Hamburg) ein:
Der Internationale Presseausweis wird für jeweils 3 Jahre ausgestellt. Die Ausstellungsgebühr für Mitglieder beträgt EUR 96,-- (entspricht EUR 32,-- pro Jahr inkl. MwSt.) beziehungsweise EUR 120,-- für Nichtmitglieder (entspricht EUR 40,-- pro Jahr inkl. MwSt.). Zusätzlich zum Internationalen Presseausweis kann das PKW-Presseschild International (ebenfalls in 40 Sprachen) ausgestellt werden. Es ist nicht kennzeichengebunden und kann daher in jedem Kraftfahrzeug verwendet werden. Die Ausstellungskosten betragen EUR 10,-- je PKW-Presseschild International (inkl. MwSt.). Die jeweilige Verlängerung erfolgt zusammen mit dem Internationalen Presseausweis. UV-beständiges Material. Inklusive fälschungssicherem Spezialhologramm.
Die Ausstellungsbedingungen und -gebühren sowie Zahlungsarten sind dem Merkblatt für Mitgliedschaft und Ausstellung eines Presseausweises zu entnehmen. Der Internationale Presseausweis wird an zweitberuflich tätige Journalisten ausgestellt. Er ist Eigentum des Ausstellers und ist nach Beendigung der journalistischen Tätigkeit unaufgefordert zurück zu senden. Der Missbrauch des Internationalen Presseausweises hat dessen sofortige Einziehung zur Folge. Zahlung kann per Einzug, Kreditkarte oder Rechnung erfolgen.
Wie kann ich zusätzlich einen nationalen Presseausweis beantragen und die Vorteile einer Mitgliedschaft geniessen?
Gehen Sie dazu einfach auf die Seite Mitgliedschaft und Presseausweis.
Ich bin hauptberuflich journalistisch tätig (Nachweis überwiegender Lebensunterhalt aus journalistischer Tätigkeit). Wo kann ich einen Internationalen Presseausweis beantragen?
Hauptberuflich tätige Journalisten können den Internationalen Presseausweis bei unserem Partnerverband DPV beantragen. Der DPV ist die tariffreie Spitzenorganisation der hauptberuflich tätigen Journalisten in Deutschland. Direkt zum Antrag geht es HIER.