Die Verwendung der Logos im Rahmen der Berichterstattung über die Berufsverbände ist gestattet. Veröffentlichungsnachweise sind erwünscht. Hier haben Sie dazu die Möglichkeit, verschiedene Formate zu downloaden. Mit Nutzung werden die Nutzungsbestimmungen für den Gebrauch der Fotos anerkannt.
Journalisten von DPV und bdfj können mit dem jeweiligen Mitgliederlogo auf die exklusive Mitgliedschaft aufmerksam machen. Das Mitgliederlogo kann im passwortgeschützten Mitgliederbereich Mein DPV beziehungsweise Meine bdfj ► Mitgliederlogos abgeholt werden.
Nutzungsbedingungen: Nur für redaktionelle Nutzung. Belegexemplare erbeten. Alle Rechte liegen beim DPV beziehungsweise bei der bdfj beziehungsweise beim Journalistenzentrum Deutschland.