Willkommen bei der bdfj - der größten Interessenvertretung exklusiv für zweitberuflich tätige Journalisten

Wahlfreiheit der Berufsorganisation

Mit der Existenz eines nicht-gewerkschaftlichen Journalistenverbandes sorgt der DPV dafür, dass Journalisten die uneingeschränkte Wahlfreiheit ihrer Berufsorganisation ganz im Sinne einer demokratischen Pluralität möglich ist. Gleichzeitig unterstützt die bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten e.V. als größte Interessenvertretung exklusiv für zweitberuflich tätige Journalisten diejenigen Kollegen, welche dauerhaft und erheblich journalistisch tätig sind. Journalisten brauchen für ihre tägliche Arbeit einen Presseausweis, der nach nachvollziehbaren Kriterien ausgestellt wird. Die Presseausweise von DPV und bdfj werden gemäß den Ausstellungsbedingungen nur nach entsprechendem Nachweis der journalistischen Tätigkeit ausgestellt. Gemäß der verbindlichen „Arbeitsanweisung zum Prüfverfahren zur Anforderung aktueller Nachweise bei ausgestellten Presseausweisen“ wird die Tätigkeit von Presseausweis-Inhabern laufend überprüft. Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern für die Kooperation. Die „Arbeitsanweisung zum Prüfverfahren zur Anforderung aktueller Nachweise bei ausgestellten Presseausweisen“ ist Teil des Verfahrens zur Ausstellung und Vergabe von Presseausweisen, in welchem die ausführlichen Dokumentationen in Zusammenarbeit mit Verwaltungsexperten angefertigt wurden. Berechtigten Stellen werden diese nach Vereinbarung zugänglich gemacht. Diese Dokumentationen dienen dazu, die qualitativ hochwertigen Abläufe zur Annahme oder Ablehnung von Anträgen transparent und genau nachvollziehbar darzulegen.